Rauchwarnmelder sind Pflicht

 

Seit Anfang 2015 muss jeder Haushalt in Hessen mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen dokumentiert die Landesordnung:

 

                                                                   

 

 

 

 

Auszug aus der Hessischen Bauordnung HBO:

§ 13 Abs. 5:

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten."

 

Wir empfehlen bei der Nachrüstung in Bestandbauten Rauchwarnmelder mit einer 10-Jahres-Lithiumbatterie. In größeren Wohnungen und Häusern empfehlen wir zudem den Einsatz von funkvernetzten Rauchwarnmeldern.

Weitere Informationen zu Rauchwarnmeldern finden Sie hier:

 

Busch-Jaeger Elektro GmbH

 

EI Electronics

 

Wir informieren Sie gerne!